Der Datenschutzdoktor kommt.
 





AKTUELL!

25.04.2019:

Europäischer Datenschutzausschuss verabschiedet Leitlinien zur Interpretation des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO

Mit dem am 09.04.2019 beschlossenen „Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO im Kontext von Online-Dienstleistungen“ beschränkt der Europäische Datenschutzausschuss die Möglichkeit für Unternehmen, die Verarbeitung von Daten der Nutzerinnen und Nutzer auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ zu stützen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrüßt die Annahme der Leitlinien ausdrücklich: Die DSGVO stellt zu Recht strenge Voraussetzungen an die Zulässigkeit einer Einwilligung auf. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, wie beispielsweise die Anbieter sozialer Netzwerke, dazu übergehen, dies zu umgehen, indem sie Datenverarbeitungen, die eigentlich nichts mit der Erbringung eines Online-Dienstes zu tun haben, in den Vertragstext mit aufnehmen. Die jetzt beschlossenen Leitlinien erschweren ein solches Vorgehen deutlich und stärken somit die datenschutzrechtliche Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.

Nach Art. 6 Abs. 1 b DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist. In den neuen Leitlinien wird klargestellt, dass es zur Beurteilung dessen, ob eine Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, nicht allein darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart wurde. Vielmehr ist eine wertende Entscheidung unter Berücksichtigung der in Art. 5 DSGVO niedergelegten Datenschutzgrundsätze wie Sparsamkeit, Fairness und Transparenz notwendig. Beispielsweise kann eine Datenverarbeitung für Zwecke der personenbezogenen Onlinewerbung danach grundsätzlich nicht auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ gestützt werden.



03.04.2019: Einfach mal Danke gesagt.
Warum wir weiterhin auf Werbung verzichten.
Als professionelle Berater überzeugen wir bei unseren Kunden. Daraus entstehen Empfehlungen, wie gerade heute wieder, als wir von einem großen in Deutschland ansässigen Engergielieferanten angefragt wurden. Auf Empfehlung eines unserer zufriedenen Kunden. Darum einfach mal ein großes Danke schön.


20.03.2019: Überall dabei, nirgendwo vorne, das Leid vieler Mitbewerber im Datenschutz. Wir gehen voran.
Technisch-organisatorische Maßnahmen schon "up to date"?
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist vom Sicherheitaspekt durch das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz planbar und realisierbar und die DSGVO wird in diesem Fall sogar näher spezifiziert.  Viele technische und organisatorische Maßnahmen sind schon durch das Bundesdatenschutzgesetz bekannt, andere sind neu und bedürfen der Vorbereitung und Umsetzung. Der §64 Bundesdatenschutzgesetz-Neu dient Unternehmen als Orientierung. Fragen dazu? Wir sind bereit.


12.03.2019: Ein neuer Kunde, 78 Dienststellen, 2.000 Mitarbeiter, 1 Datenschutzmanagementsystem
Unsere Philosophie: Erst wenn unser Partner glücklich ist, dann sind wir das auch.
Ihre DSB-Deutschland übergibt heute nach nur 4 Wochen Implementierungsphase den Datenschutz in die Hände des Kunden. Unser Ziel ist es immer, dass sobald Sie auf rechtskonformen Stand sind und die Mitarbeiter geschult sind, Sie als Kunde Ihren Datenschutz selber verwalten.  Interessiert an unseren Lösungen? Vom Handwerksbetrieb bis zum mittelständigen Unternehmen, wir sind gerne für Sie da.

07.03.2019: Besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal
Wir haben noch Tickets für Kunden, Interessierte und Freunde da.
Kurze Mail mit Ticket- und/oder Terminwunsch und Ihr Ticket ist schon unterwegs.
Termin: 17.09.2019 bis 19.09.2019, Messe Köln

07.03.2019: Die 10 häufigsten Datenschutzpannen aus der Praktischen Arbeit
Nummer 1: WhatsApp
Proforma verstößt Whatsapp gegen die DSGVO, da diese App automatisch auf alle Kontakte im Smartphone zugreift. WhatsApp auf dem Firmenhandy kann also sehr gefährlich sein.
Ein Lösungsansatz: Es gibt DSGVO konforme Alternativen zu WhatsApp, wie zum Beispiel Threema, Hoccer, Signal oder SIMSme.



20.02.2019: JI-Richtlinie, noch nie gehört?
Dann wird es Zeit über Ihren Datenschutzbeauftragten nachzudenken.
Professionell und an Ihre Bedürfnisse angepasst sind wir für Sie da. Rufen Sie uns an, wir sind bereit.


15.02.2019: Audit yourself?
Erledigen Sie Ihr Datenschutzaudit selbst!
Anhand der Beantwortung eines ca. 150 Fragen starken Datenschutzaudits werden automatisiert Maßnahmen vorgeschlagen, die die noch zu erreichende Ziele dann abschließen. Hört sich gut an? Ist es auch.

Interessiert? Dann  nehmen Sie Verbindung mit uns auf.


05.02.2019: In sechs Schritten zum Vorzeige Unternehmen im Bereich Datenschutz?
In Kooperation mit dem Solinger Beratungsunternehmen sicdata für jedermann möglich!
1. Audit: Wir empfehlen ein Experten gestütztes Audit, wenn man schon Erfahrungsträger im Bereich der DSGVO im Unternehmen hat, dann ist auch ein Self-Audit mit unserem Datenschutzmanagementsystem kein Problem mehr.
2. Festlegung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM´s)
3. Erstellen der Verzeichnisübersicht
4. Schulung Ihrer Mitarbeit: Online machbar oder Vor-Ort
5. Bearbeiten der Richtlinien
6. Erstellen der AV-Verträge
Interessiert? Dann nehmen Sie Verbindung mit uns auf.

05.02.2019: Wie weit sind Sie mit der Umsetzung der DSGVO?
Auch Sportvereine und Arztpraxen, kleine und mittelständische Unternehmen und viele andere Bereiche können sich auf uns verlassen.
88 Seiten, 173 Erwägungsgründe, 11 Kapitel und 99 Artikel, dazu dann noch eine Reihe weitere Gesetze, die in Verbindung zum BDSG einzuhalten sind. Kompliziert? Nicht mit uns.

28.01.2019: Datenschutz? Auch für mein Unternehmen?
 Datenschutz geht alle Unternehmen/Unternehmer an, sobald personenbezogene Daten auch nur erhoben werden. Das kann die Tischreservierung in Ihrem Restaurant sein, die telefonische Annahme eines Terminwunsches bei Ihnen als Friseur oder das elektronische Bezahlen in Ihrem Fitness-Studio. Ob Handwerker, Dienstleister oder Unternehmensberater, wir sitzen alle im Datenschutzboot. Das Datenschutzrecht räumt Personen, deren personenbezogene Daten in der Geschäftswelt genutzt werden zahlreiche Rechte ein. Reziprok dazu ergeben sich die Pflichten für Unternehmen.  Die Idee dahinter ist es, dass die Betroffenen Einfluss auf den Umgang und die Verarbeitung ihrer Daten haben.  Bei Unternehmen, in denen mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist darüber hinaus ein Datenschutzbeauftragter zu bennen (Das ist der Regelfall, es gibt auch Konstellationen, wo auch bei weniger als 10 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist.).  Wer personelle Ressourcen schonen möchte oder das erforderliche Know-How nicht im Unternehmen hat, der kann die Aufgaben auch an einen Externen Beauftragten für den Datenschutz übertragen.

Für alle Unternehmen, die Daten verarbeiten, gelten immer folgende Pflichten zur Datennutzung:

  • Transparenzgebot (Art. 12 DSGVO)
  • Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO)
  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Pflicht zur Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
  • Dokumentationspflicht (Art. 30 DSGVO)

    Fragen dazu? Wir sind bereit!



08.01.2019: Neuer Partner schafft neue Datenschutzmanagementlösung
- Komplette Datenschutzmanagementlösung
- alle Module integriert, keine Extrakosten
- Konzipiert für kleine und mittelständische Unternehmen
- Assistenten gesteuert – einfach und intuitiv mit Hilfetexten und einer Vielzahl von Vorlagen und Mustertexten
- Datenschutzzertifikat

-
Erfüllt die Anforderungen des BDSG und der EU-DSGVO

DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater bietet ab sofort eine neue Software zur Unterstützung der "Formalen Seite" des Datenschutzes an. Jeder unserer Kunden hat seinen eigenen Zugang zu seinem Ordner auf unserem Server. Ab sofort bieten wir diverse Features dazu an. Von der zertifizierten Onlineschulung, die jeder Mitarbeiter in Eigenregie an seinem PC-Arbeitsplatz oder auf einem Tablett vollziehen kann, bis zur Formulardatenbank, alles auf Knopfdruck. Neugierig? Sprechen Sie uns an. Der Dank geht an unsere Partner von sicdata - Unternehmensberatung (www.sicdata.de).

 

21.12.2018: Handreichung für Kindertagesstätten

DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater haben in Zusammenarbeit mit verschiedenen LFDI eine Handreichung für Kindertagesstätten erstellt. Wir stellen Ihnen diese auf Anfrage unverbindlich und kostenfrei zur Verfügung. Mail an info(at)dsb-deutschland.org genügt. Wir machen das nicht nur weil uns der Nachwuchs wichtig ist, sondern auch um die Leitungen der Einrichtungen und die Eltern wie die Kinder vor "vermeintlichen" Datenschutzbeauftragten zu schützen. Wenn Sie sich schon für einen DSB entschieden haben, Ihnen in unserer Handreichung allerdings Punkte noch unbekannt sind, dann sollten Sie noch mal prüfen, wenn Sie da haben. Datenschutz ist Vertrauenssache. 

 

19.12.2018: Danke schön.

Wie Sie wissen, bei DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater werden Fragen rund um das Thema Datenschutz professionell beantwortet, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelständler werden bundesweit zufriedene Kunden beraten und betreut. Immer partnerschaftlich, immer auf Augenhöhe. Das liegt nicht nur an uns, sondern auch an unserem Partnernetzwerk. Daher zum Jahresende einfach mal Danke für den tollen Support an alle Mitwirkenden. Wie z.B. die Firma red-lab (www.red-lab.de), die z.B. unser Logo entworfen hat oder auch das Briefpapier. Danke an das Systemhaus Erdmann (www.systemhaus-erdmann.de), die nicht nur IT-Aufgaben lösen, sondern auch mit einer den Datenschutz unterstützenden Softwarelösung (https://www.meindatenschutz.de) auf dem Markt sehr erfolgreich sind. Mir fallen bis zu den Weihnachtsgrüßen am Freitag bestimmt noch ganz viele weitere Institutionen oder Menschen ein, denen Dank gebührt. Schon jetzt hier auch der Dank an unsere Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Datenschutz ist Vertrauenssache. Nie easy oder nebenbei gemacht. Danke für das Vertrauen.


18.12.2018: "Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von Daten..." 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit bringt es auf den Punkt: "Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von Daten. Im Mittelpunkt steht das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und damit der Mensch. Das macht den Datenschutz für mich zu einer wichtigen Aufgabe und zu einer lohnenswerten Herausforderung."
Wir bei DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater sehen das zu 100% genau so!



10.12.2018: Wir stellen ein!
  Wir möchten, dass...

  • Sie eigenverantwortlich unseren breitgefächerten Kundenstamm beraten.

 

  • Vom Start-Up bis zum Großkonzern
  • Einzelhandel, Gesundheitssektor, Dienstleister, Automotive u.a.
  • Als externe/r Datenschutzbeauftragte/r beraten Sie nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), führen Vor-Ort-Kontrollen durch, schulen Mitarbeiter und begleiten Prüfungen von Aufsichtsbehörden.

  Ihr Profil:

  • Berufserfahrung als Datenschutzbeauftragte(r)
  • IT-Affinität und Neugier für stetig neue Technologien im IT-Umfeld
  • Interesse an der direkten Beratung in allen Abteilungen bis hin zur Geschäftsleitung unserer Kunden
  • Gespür für die einfache und verständliche Darstellung komplexer Sachverhalte
  • Studium des Wirtschaftsrechts oder der Jura von Vorteil

Wir bieten:

  • Fundierte Einarbeitung
  • Ein modernes Arbeitsumfeld
  • Wohlfühlatmosphäre

Work-Life-Balance

  • Flexibilität durch Gleitzeit
  • Individuelle Modelle bei Elternzeit

Arbeitskultur

  • Flache Hierachien, wir reden auf Augenhöhe miteinander
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Offene Türen
  • Gutes Arbeitsklima

Benefits

  • Bezahlte Weiterbildungen
  • Firmenwagen, hochwertige IT, u.v.m. 
  • Wohlfühlen ist uns wichtig, geht nicht, gibt es nicht.

    Interesse geweckt? Dann mailen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an: wegner@dsb-deutschland.org
    (Wenn Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zukommen lassen, dann akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.)




07.12.2018: Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz

Schon aus 2016 und doch noch aktuell und lesenswert. Hier der Link dazu: 

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Orientierungshilfen/Artikel/OH_ZurDatenschutzgerechtenNutzungVonEMailUndAnderenInternetdienstenAmArbeitsplatz.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Bitte selbstständig kopieren und in Ihrem Browser einfügen. Der Link führt zum Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.



01.12.2018: Best Practice: Datenschutzmanagement in Unternehmen

Am 21. und 22. März 2019 findet in Hamburg die Datenschutzfachtagung 2019 statt. Wir sind
natürlich für Sie dabei und wie es aussieht, nicht nur als Teilnehmer. Einer unserer Kunden
ist in der Auswahl, um als Best Practice - Beispiel vorgestellt zu werden. 


26.11.2018: Datenschutz in der Beratung

In Berlin geht es die nächsten 2 Tage vorrangig um Datenschutz in der Beratung.

Grundlegende Fragestellungen werden behandelt:
- Bestandsdaten, Personenbezug usw.: Welche Daten sollen geschützt werden? 
- Zu welchem Zweck dürfen, können bzw. müssen welche Daten erhoben werden?
- Wer hat Zugriff?
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs),
- Rechte der Betroffenen
- Folgen bei Datenschutzverstößen
- Verantwortlichkeiten für den Datenschutz
- Braucht es eine*n Datenschutzbeauftragte*n?



24.11.2018: Wir wachsen weiter!

Für unsere Verwaltung suchen wir Verstärkung ab dem 01.02.2018. Wenn Sie über eine kaufmännische Ausbildung verfügen, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit Sie auszeichnet, Sie sich im Umfeld modernster IT wohlfühlen und erster Ansprechpartner für tolle Kunden sein möchten, dann nehmen Sie Verbindung mit uns auf. Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an: wegner@dsb-deutschland.org



23.11.2018: Infos vom LDI für Vereine

Liebe Partner,

das LDI NRW hat eine Broschüre „Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung“ veröffentlicht. Mit der Broschüre sollen insbesondere die ehrenamtlich geführten kleinen Vereine eine klare, für sie relevante Hilfestellung für die Praxis erhalten.Die Broschüre steht zum Download auf der Homepage der LDI NRW bereit:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Datenschutz-im-Verein/Datenschutz-im-Verein.html

Weitere Informationen zur DS-GVO im Verein finden sich auf dem Engagementportal des Landes NRW

www.engagiert-in-nrw.de/datenschutz-wegweiser-fuer-vereine-nordrhein-westfalen


22.11.2018: Partnerschaft mit NRW´ s führender Personalberatung um 2 Jahre verlängert.

Never change a winning team. Wir freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen unseres Partners aus dem Bereich Personalbeschaffung.


19.11.2018: Wir wachsen weiter. 

Ab dem 01.01.2019 begrüßen wir mit Miriam Wegner eine weitere Beraterin mit juristischem Background. Die Juristin,  Schwerpunkt Arbeitsrecht, mit Sitz in Karlsruhe freut sich auf Sie.

19.11.2018: Neue "offene" Datenschutzunterweisung in Berlin. Wir führen für Einzelunternehmer Datenschutzunterweisungen durch. Neben Solingen, Düsseldorf und Köln bieten wir 1 x jährlich auch dieses kompakte Seminar für maximal 20 Teilnehmer an 2 Tagen in Berlin an. Termin: 26.11.2018 und 27.11.2018. Es sind noch 2 Plätze frei. Sprechen Sie uns an.


10.11.2018: Keine Zusammenarbeit mehr zu proeasy - Einfach Datenschutz.

Die Philosophie und Professionalität der DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater harmonieren nicht mit denen der proeasy-Einfach Datenschutz. Bestandskunden wurden über die Namensänderung informiert. proeasy besteht nur noch aus Herrn Sascha Küll und steht in keiner Verbindung zu DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater.


01.11.2018:  Die DSGVO  im Netz: https://dejure.org/gesetze/DSGVO

 
 
 
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