Der Datenschutzdoktor kommt.
 

Rufen Sie uns an: 02 12 / 23 29 88 77

  • Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
    Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG geregelt. Danach ist jede Stelle, bei der regelmäßig mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die rechtliche Ausgestaltung der Beschäftigung (Anstellung, freie Mitarbeit, Aushilfe,…usw.) ist dabei irrelevant. Von einer automatisierten Verarbeitung ist immer schon dann auszugehen, wenn eine Person mit einem Computer arbeitet.
  • Welche Daten gehören zu den personenbezogene Daten?
    Personenbezogene Daten sind aus rechtlicher Sicht Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören beispielsweise der Name, das Alter, der Familienstand oder das Geburtsdatum. Ebenso wie die Anschrift oder Erreichbarkeiten, Finanzdaten oder das Kfz-Kennzeichen, die Personalausweisnummer. Besonders schützenswert sind auch genetische Daten oder Gesundheitsdaten oder Zeugnisse.
  • Darf ich als Kunde mit DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater werben?
    Als Kunde von DSB-Deutschland - Ihre Datenschutzberater, können Sie dieses selbstverständlich auch werblich darstellen, um Ihren Kunden zu zeigen, dass Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen. Wir stellen Ihnen dafür ein entsprechendes Zertifizierungs-Logo zur Verfügung. Sie können  und sollten uns auch in Kundenverträgen namentlich benennen.
  • Ist Ihre Beratungsdienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt?
    Ja, wir bieten Ihnen das "Rund-Um-Sorglos-Paket" inklusive Versicherung. Per Gesetz bleibt die Verantwortung bei der Realisierung der Maßnahmen allerdings bei Ihnen.
 
 
 
E-Mail
Anruf